AGB
1. Der Auftraggeber erklärt Eigentümer / Halter des Hundes zu sein, oder über die nachweisbare Vertretungsvollmacht des Hundeeigentümers zu verfügen.
2. Für jeden Betreuungsauftrag / Trainingsauftrag gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Anderslautende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
3. Der zur Betreuung / zum Training übernommene Hund ist nachweislich gegen Tollwut geimpft (EU-Impfpass ist vorzuweisen und während des Aufenthaltes zu hinterlegen), hat keine Flöhe und wurde regelmäßig entwurmt. Diese Behandlungen werden anderenfalls durch den Auftragnehmer veranlasst und weiterverrechnet.
4. Hunde mit ansteckenden Krankheiten können aus Rücksicht gegenüber den anderen Betreuungshunden nicht aufgenommen werden. Hunde mit körperlichen Gebrechen, welche keine gesundheitliche Gefahr für andere Hunde darstellen, werden zur Betreuung übernommen. Wenn Hunde stark in Ihren Bewegungen eingeschränkt sind, wäre allerdings eine Einzelbetreuung sinnvoll.
5. Der Auftraggeber hat für seinen Hund eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen (eine Kopie der Versicherungspolizze ist vorzulegen.
6. Besitzt der Auftraggeber keine Haftpflichtversicherung oder kann keine Kopie der Polizze vorgelegt werden, dann verpflichtet sich der Auftraggeber zum Ersatz sämtlicher durch seinen Hund entstandenen Schäden und Folgeschäden gegenüber Dritten.
7. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer über alle Besonderheiten des Hundes zu informieren (Läufigkeit, Krankheiten, Verhaltensau!älligkeiten, extremer Jagdtrieb, Unverträglichkeiten mit anderen Tieren oder Menschen, Futterunverträglichkeiten, etc.).
8. Gibt der Auftraggeber seine Zustimmung dazu dass sein Hund ohne Leine und Maulkorb geführt werden darf (soll), so erfolgt dies ausschließlich auf Gefahr und Risiko des Auftraggebers.
9. Der Auftraggeber haftet, sollte er am Training teilnehmen, für alle Schäden und Folgeschäden die sein Hund während des Trainings verursacht.
10. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, Trainingseinheiten frühzeitig abzubrechen, wenn die Gesundheit oder das Leben des Hundes in Gefahr sind (z.B. wenn ein erhöhter Erschöpfungszustand erkennbar ist, etc.)
11. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer einen Tierarzt namhaft zu machen, der im Notfall (akute und unmittelbare Gefahr für den anvertrauten Hund) konsultiert werden soll. Wird kein Tierarzt namhaft gemacht bzw. ist dieser nicht erreichbar, ist es dem Auftragnehmer überlassen einen Tierarzt seiner Wahl zu konsultieren. Die anfallenden Tierarztkosten sind vom Auftraggeber zu ersetzen.
12. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Schäden und gesundheitliche Folgen, die wegen unvollständiger Information durch den Auftraggeber entstehen, sowie für Verletzungen, die beim normalen Spielen, Toben und Spazierengehen im Freiland nicht auszuschließen sind.
13. Terminabsagen für Trainingseinheiten müssen mindestens 24h im Vorhinein erfolgen, ansonsten muss eine Entschädigung von 25% berechnet werden. Terminabsagen für Betreuungen sind bis 48h vor dem Betreuungsbeginn kostenlos, danach werden 50% des Betreuungsentgeltes fällig.
15. Für die Betreuung des Hundes wird zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ein Betreuungsvertrag abgeschlossen. Dieser enthält die Daten des Hundebesitzers, Angaben zum Hund, zeitliche Dauer der Betreuung und die Höhe des Betreuungsentgeltes.
16. Der Auftraggeber kann dem Auftragnehmer das gewünschte Hundefutter zur Verfügung stellen, ansonsten wird der Hund mit dem Futter des Auftragnehmers gefüttert (Fleisch mit Obst- und Gemüseflocken, Öl, Ei, etc.). Es wird je nach Futterbedarf des Hundes ein Aufschlag zwischen 4 - 7 € pro Hund und Tag verrechnet.
17. Bei Betreuung wird eine Anzahlung in Höhe von 25% bei Abgabe des Hundes fällig und der Rest bei Abholung. Bezahlt werden kann in Bar, per Überweisung oder Kartenzahlung. Wird der Hund nicht zum vereinbarten Termin abgeholt und erfolgt auch keine telefonische Verlängerung (auch per Mail möglich), behält sich der Auftragnehmer das Recht vor den Hund nach drei Tagen beim zuständigen Tierheim abzugeben. Die dadurch entstehenden Kosten trägt der Auftraggeber.